BEITRÄGE
Mitgliedsbeiträge
(ab 01. Januar 2023)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
Beitrag jährlich 60,00€ / Einzug ½ jährlich 30,00€
Auszubildende, Schüler und Studenten
(mit Nachweis)
Beitrag jährlich 60,00€ / Einzug ½ jährlich 30,00€
Senioren/Innen ab dem 65. Lebensjahr
Beitrag jährlich 60,00€ / Einzug ½ jährlich 30,00€
Erwachsene
Beitrag jährlich 98,00€ / Einzug ½ jährlich 49,00€
Familienbeitrag
Dazu gehören die Ehepartner/Lebensgefährten,
Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Erwachsene,
soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben und
kein eigenes Einkommen erzielen, wie z.B. Schüler, Azubi oder Studenten
Beitrag jährlich 196,00€ / Einzug ½ jährlich 98,00€
Schiedsrichter
beitragsfrei
Aus technischen Gründen kann die
Beitragszahlung nur per Abbuchung erfolgen.
Auszug aus der Satzung
§ 5 Beiträge
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, über deren
Höhe die Jahreshauptversammlung aus
Vorschlag des Vorstandes entscheidet
2. Mitgliedsbeiträge werden im
Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift
eingezogen. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich.
Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in
den Verein zu verpflichten, und für die Dauer
der Mitgliedschaft eine Einzugsermächtigung
zu erteilen sowie für eine ausreichende
Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
3. Der Vorstand kann Beiträge stunden,
ermäßigen oder erlassen.