BEITRÄGE
Mitgliedsbeiträge
(ab 01. Januar 2015)
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
Beitrag jährlich 55,00€ / Einzug ½ jährlich 27,50€
Auszubildende, Schüler und Studenten
(mit Nachweis)
Beitrag jährlich 55,00€ / Einzug ½ jährlich 27,50€
Senioren/Innen ab dem 65. Lebensjahr
Beitrag jährlich 55,00€ / Einzug ½ jährlich 27,50€
Erwachsene
Beitrag jährlich 90,00€ / Einzug ½ jährlich 45,00€
Familienbeitrag
Dazu gehören die Ehepartner/Lebensgefährten,
Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Erwachsene,
soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben und
kein eigenes Einkommen erzielen, wie z.B. Schüler, Azubi, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende
Beitrag jährlich 180,00€ / Einzug ½ jährlich 90,00€
Wehr - und Zivildienstleistende
beitragsfrei
Schiedsrichter
beitragsfrei
Aus technischen Gründen kann die
Beitragszahlung nur per Abbuchung erfolgen.
Auszug aus der Satzung
§ 5 Beiträge
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, über deren
Höhe die Jahreshauptversammlung aus
Vorschlag des Vorstandes entscheidet
2. Mitgliedsbeiträge werden im
Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift
eingezogen. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich.
Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in
den Verein zu verpflichten, und für die Dauer
der Mitgliedschaft eine Einzugsermächtigung
zu erteilennsowie für eine ausreichende
Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
3. Der Vorstand kann Beiträge stunden,
ermäßigen oder erlassen.