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BEITRÄGE

Mitgliedsbeiträge

(ab 01. Januar 2023)

Kinder und Jugendliche bis 
zum 18. Lebensjahr
Beitrag jährlich 60,00€  /  Einzug ½ jährlich 30,00€

 


Auszubildende, Schüler und Studenten

(mit Nachweis)
Beitrag jährlich 60,00€  /  Einzug ½ jährlich 30,00€

 


Senioren/Innen ab dem 65. Lebensjahr
Beitrag jährlich 60,00€  /  Einzug ½ jährlich 30,00€

 


Erwachsene
Beitrag jährlich 98,00€  /  Einzug ½ jährlich 49,00€

 


Familienbeitrag
Dazu gehören die Ehepartner/Lebensgefährten,
Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Erwachsene,
soweit sie in häuslicher Gemeinschaft leben und
kein eigenes Einkommen erzielen, wie z.B. Schüler, Azubi oder Studenten

Beitrag jährlich 196,00€  /  Einzug ½ jährlich 98,00€

 


Schiedsrichter
beitragsfrei


Aus technischen Gründen kann die

Beitragszahlung nur per Abbuchung erfolgen.

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Auszug aus der Satzung
§ 5 Beiträge


1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, über deren

Höhe die Jahreshauptversammlung aus

Vorschlag des Vorstandes entscheidet


2. Mitgliedsbeiträge werden im

Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift

eingezogen. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich.

Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in

den Verein zu verpflichten, und für die Dauer

der Mitgliedschaft eine Einzugsermächtigung

zu erteilen sowie für eine ausreichende

Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.


3. Der Vorstand kann Beiträge stunden,

ermäßigen oder erlassen.
 

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